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Anfrage: Wiederholte Verwendung von irreführenden und falschen Zahlen von zentraler Bedeutung in Abstimmungskämpfen

Geschäftsnummer:

06.1108

Eingereicht von:

Wyss Ursula

Einreichungsdatum:

19.09.2006

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Prozent; Bundesrat; Papiere; Zahlen; Aussage; Asylgesetz; Flüchtlinge; Verwendet; Abstimmungskampf; Anerkannten; Zeitpunkt; Interview; Künftigen; Verwendeten; Direktor; Flüchtlinge; Zentrale; Fällen; Parlament; Ursprüngliche; Prozent; übernommen; Aussagen; Verlangten; Stunden; Vorweisen; Wiederholung; Unterstellt; Informationspflicht; Ausgewogenheit

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Eingereichter Text

Bereits in der Parlamentsdebatte zum Asylgesetz hatte Bundesrat Christoph Blocher gesagt: "70 bis 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge haben Identitätspapiere. 20 Prozent werden aufgenommen, obwohl sie keine hatten. Das wird auch in Zukunft so bleiben." Diese Aussage suggeriert klar: "Echte Flüchtlinge haben Beweispapiere", und spielte deshalb im Abstimmungskampf um das Asylgesetz eine zentrale Rolle. Von der Gegenseite wurden die Zahlen angezweifelt, da sie weder Qualität noch Zeitpunkt der Einreichung der Papiere (siehe Bericht im "Tages-Anzeiger" vom 15. August 2006) berücksichtigen. Dies räumte der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), Eduard Gnesa, ein: Demnach seien auch Dokumente mitgezählt worden, die gemäss neuem Asylgesetz keine Berücksichtigung mehr fänden. Gemäss BFM-Direktor hätten im Jahre 2003 von den 78,6 Prozent der anerkannten Flüchtlinge, welche Papiere abgaben, 16,3 Prozent Papiere vorgewiesen, die künftig nicht mehr anerkannt würden. 2004 betrug der Anteil unter den 69,4 Prozent 18,8 Prozent. Der Anteil jener, die die Papiere erst nach mehr als 48 Stunden vorweisen konnten, konnte gemäss BFM nicht eruiert werden. Demnach wären es, gestützt auf die BFM-Angaben (einzige Quelle), maximal 62,5 Prozent (2003) bzw. 50,6 Prozent (2004) der anerkannten Flüchtlinge, die die im neuen Asylgesetz verlangten Papiere vorweisen konnten. Ergänzend müsste man korrekterweise noch sagen, dass diese Prozentanteile effektiv noch geringer sind, da die Papiere, die erst nach der künftig (bei Annahme des Asylgesetzes) verlangten Frist von 48 Stunden vorgelegt wurden, nicht enthalten sind.

Obschon das BFM die ursprüngliche Aussage im Parlament des EJPD-Vorstehers wie oben beschrieben schon am 15. August relativierte, hat dieser auch zu späteren Zeitpunkten (u. a. Interviews in: "Berner Zeitung" vom 31. August 2006, "Bündner Tagblatt" vom 31. August 2006, "Liberté" und "Agefi" vom 8. September 2006) immer wieder an der Behauptung der "70 bis 80 Prozent" festgehalten.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie ist es zu erklären, dass trotz anderslautenden Aussagen aus dem BFM der zuständige Bundesrat an seinen ursprünglichen, irreführenden Zahlen festhielt bzw. nie eine nachvollziehbare und transparente Klarstellung dieser häufig verwendeten und folglich wichtigen Zahlen stattfand?

2. Wie ist die - wider besseren Wissens - mehrmalige Wiederholung irreführender Angaben im Rahmen eines Abstimmungskampfes durch den zuständigen Bundesrat mit dem Auftrag nach Ausgewogenheit und der Informationspflicht, der der Bundesrat unterstellt ist, zu vereinbaren?

3. Ist er sich bewusst, dass die von ihm verwendeten Aussagen und Zahlen eine Signalwirkung auf breite Bevölkerungskreise haben und oftmals durch andere politische Akteure im Vertrauen auf die Richtigkeit bundesrätlicher Angaben übernommen werden? (Vergleiche dazu Interview in der "NZZ" vom 5. September 2006 mit dem Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker oder auch die Aussage des CVP-Vizepräsidenten Bruno Frick im CVP-Pressedienst vom 8. September 2006, welche den vom Bundesrat kolportierten Zahlenrahmen von "70 bis 80 Prozent" übernommen haben.)

4. Gibt es in künftigen ähnlichen Fällen von zentralen Zahlen in einem Abstimmungskampf, die durch ein Bundesratsmitglied verwendet werden, eine Korrektur- respektive Richtigstellungsmöglichkeit durch den Gesamtbundesrat? Wenn nicht: Gibt es die Möglichkeit einer un- bzw. überparteilichen Instanz, die in derartigen künftigen Fällen zum Zuge kommt und Klarheit und Transparenz schaffen kann?

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